FAQ Arbeitsplatzevaluierung
Was versteht man unter einer „Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen“?
Im Zuge einer Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen werden Belastungen am Arbeitsplatz ermittelt, beurteilt und bewertet, um im Weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen festlegen und umsetzen zu können. Die Arbeitsplatzevaluierung ist verpflichtend von der Universität Graz durchzuführen und ist gesetzlich im ASchG vorgeschrieben.
Belastungen können in den Bereichen Arbeitstätigkeiten (z.B. Umgang mit emotionalen Druck im Parteienverkehr), Sozialklima (z.B. mangelnder Teamzusammenhalt), Arbeitsumgebung (klimatische oder akustische Belastung) und Arbeitsprozesse (z.B. Unterbrechungen/Störungen) auftreten und sind in allen Bereichen zu bewerten.
Weshalb wird eine Befragung an der Universität Graz durchgeführt?
Die Universität Graz nutzt das Instrument der Befragung zusätzlich zu Workshops und Begehungen, um universitätsspezifische Belastungen im Groben erkennen zu können. Die Ergebnisse der Befragungen dienen in weiterer Folge für tiefergehende Analysen (z.B. zum ersten Erkennen stark belasteter Tätigkeitsbereiche).
Was bringt mir die Befragung? – Warum soll ich denn an der Befragung teilnehmen?
Als Mitarbeiter:in der Universität Graz sind Sie Expert:in für Ihre Arbeitsplatzsituation. Nur mit Ihrer Rückmeldung können wir die tatsächlichen Belastungen an Ihrem Arbeitsplatz erkennen. Durch Ihre Teilnahme liefern Sie wichtige Hinweise für zukünftige Verbesserungsmaßnahmen, gestalten Ihren Arbeitsplatz aktiv mit und tragen zur Optimierung Ihrer Arbeitsplatzsituation bei.
Wer kann an der Befragung teilnehmen?
Alle Personen, die ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis an der Universität haben, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß und der Art der Beschäftigung.
Wer hat Einsicht in die Daten?
Ihre Rückmeldungen aus der Befragung werden im BGM-Team unter der Leitung von Dr. Anita Bregenzer ausgewertet. Die Anonymität Ihrer Daten hat dabei höchste Priorität und ist durch eine fachgerechte und sensible Auswertung sichergestellt. Die Daten verbleiben bei der BGM und werden in keinem Fall an andere interne oder externe Stellen weitergeleitet. Die Durchführung der Befragung ist durch eine Betriebsvereinbarung und Datenschutzerklärung geregelt.
Wie werden die Daten ausgewertet und präsentiert?
Es wird ausgeschlossen, dass im Zuge der Befragung und Auswertung auf einzelne Personen rückgeschlossen wird.
Die statistischen Auswertungen werden getrennt für wissenschaftliches und allgemeines Personal, sowie getrennt nach Tätigkeitsbereichen, und soziodemographischen Merkmalen durchgeführt. Dabei werden diese Auswertungen erst ab einer Auswertungseinheit von 6 Personen durchgeführt. Das bedeutet, dass z.B. die Daten für den Tätigkeitsbereich „Direktion für Ressourcen und Planung“ nur dann ausgewertet werden, wenn sich hier mindestens 6 Personen zugeordnet haben. Die Angaben werden nicht miteinander verknüpft! Das heißt, es werden keine Berechnungen durchgeführt für beliebige Kreuzungen, wie z.B. Kreuzung Alter x Geschlecht x Tätigkeitsbereich.
Was geschieht mit meinen Kommentaren?
Die Kommentare werden bei Bedarf anonymisiert. Das heißt, dass sämtliche Texte, die einen Rückschluss auf bestimmte Personen erlauben würden (z.B. durch Angabe des Namens, Angabe der Position in einem Tätigkeitsbereich) anonymisiert oder entfernt werden. Nur die anonymisierten Kommentare werden gespeichert. Die Kommentare dienen als Untermauerung für bestimmte Belastungsbereiche und in weiterer Folge als Input für spätere Adaptierungen der Befragungsinhalte.
Sind die Betriebsräte eingebunden?
Die Vorgaben für die Auswertungen wurden mit den Betriebsräten Wissenschaft und Allgemeines Universitätspersonal vereinbart und in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.
Wie erhalte ich eine Rückmeldung über die Ergebnisse?
Die Ergebnisse werden einige Monate nach der Befragung veröffentlicht und über das Intranet an alle Mitarbeiter:innen der Universität Graz rückgemeldet. Führungskräfte der Universität Graz können ausführlicher über die Ergebnisse informiert werden, dazu kann ein Termin mit dem BGM-Team vereinbart werden. In jeder Rückmeldung gilt, dass nur aggregierte Werte rückgemeldet werden und niemals Einzelwerte!
Was passiert nach der Befragung?
Im Anschluss an die Befragung werden die Belastungsbereiche in den Tätigkeitsfeldern für das Arbeitsinspektorat dokumentiert. Die Maßnahmen werden in tiefergehende Analysen durch Workshops in Kleingruppen durchgeführt, in denen auch Maßnahmen für die jeweiligen Belastungsbereiche entwickelt werden.
Bei Fragen zum gesamten Vorgehen der Belastungsanalyse wenden Sie sich bitte an Anita Bregenzer ( bgm(at)uni-graz.at ).